Außergewöhnliche Notsituation

meinung

Vor einem Monat, am 12.02.2025 stellte die FDP-Fraktion eine Kleine Anfrage an die Regierung mit dem Titel Außergewöhnliche Notsituation für Ukrainehilfen1. Konkret ging es in dieser Anfrage um 3 Milliarden Euro Soforthilfe für die Ukraine, insbesondere um Soforthilfe für die ukrainische Luftabwehr. Bundeskanzler Scholz forderte für die Finanzierung der 3 Milliarden Euro den Beschluss einer außergewöhnlichen Notsituation nach Artikel 115 des Grundgesetzes.

In Artikel 115 des Grundgesetzes2 heißt es

Im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, können diese Kreditobergrenzen auf Grund eines Beschlusses der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages überschritten werden.

Die so genannte Schuldenbremse kann also laut Grundgesetz in Notsituationen außer Kraft gesetzt werden, die Frage ist nur, was eine Notsituation ist. Die FDP-Fraktion fragt in ihrer Kleinen Anfrage, ob das Bundeskanzleramt und das Bundesfinanzministerium das Vorliegen einer solchen außergewöhnlichen Notsituation verfassungsrechtlich geprüft haben und wenn ja, mit welchem Ergebnis.

Die Antwort der Bundesregierung3 ist durchaus interessant, denn sie besagt im Kern, dass der Bundeshaushalt 2025 noch nicht beschlossen ist und Art. 115 GG durchaus eine Option sein könnte (alles im Konjunktiv). Gleichzeitig weist die Bundesregierung darauf hin, dass

Hierauf bezogene Fragen betreffen damit einen laufenden, nicht abgeschlossenen Willensbildungsprozess innerhalb der Bundesregierung und damit den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, der aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt und einen auch parlamentarisch grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich der Bundesregierung einschließt

Insgesamt haben wir folgende Situation

  1. der Bundeskanzler sagt: Keine 3 Milliarden Euro Soforthilfe für die Ukraine wegen Art. 115 GG, es muss eine Notsituation vorliegen
  2. FDP fragt, ob überhaupt geprüft wurde, ob eine solche Notsituation vorliegt
  3. Bundesregierung antwortet: Bundeshaushalt 2025 ist noch nicht fertig, aber Artikel 115 GG könnte eine Option sein.

Fazit

Aus Sicht der Bundesregierung gibt es offensichtlich keine Notsituation, sonst würde sie kein politisches Katz-und-Maus-Spiel veranstalten. Das Tragische ist aber, dass es eine reale Notsituation gibt, in erster Linie für die Ukraine, die täglich bombardiert wird, aber auch für Deutschland und Europa, weil sich die USA offensichtlich von uns abwenden und wir militärisch sehr schlecht gegen eine russische Aggression gerüstet sind.

Das “business as usual” der Bundesregierung ist wirklich beunruhigend.

  1. Drucksache 20/14944 - Kleine Anfrage der FDP-Fraktion Außergewöhnliche Notsituation für Ukrainehilfen 

  2. Grundgesetz Artikel 115 

  3. Drucksache 20/15077 - Antwort der Bundesregierung 


06.03.2025

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